Juristischer Fachübersetzer Spanisch | Katalanisch | Deutsch

Übersetzen – mehr als Wörter austauschen

Um Sachverhalte von der einen in eine andere Sprache zu übertragen, ist es natürlich wichtig, über die entsprechende Sprachkompetenz zu verfügen. Darüber hinaus ist es aber unabdingbar, den Sachverhalt überhaupt erst zu verstehen. In den Naturwissenschaften existiert nur die eine außersprachliche Wirklichkeit. Anders in den Geistes- und Sozialwissenschaften und somit auch in der Rechtswissenschaft. Sie greifen nicht auf einen außersprachlichen Sachverhalt zurück, sondern interpretieren und regeln vielmehr die menschliche Wirklichkeit. Die Sprache wirkt somit als Träger der Information.

Für mich als Fachübersetzerin heißt das, dass ich die Rechtssysteme der Länder, mit deren Sprachen ich arbeite, und die Konventionen im Rechtsverkehr genauestens kennen muss.

Für die Übersetzung Ihres Scheidungsurteils, Ihres Vollstreckungstitels oder Ihres Testaments aus dem Spanischen und Katalanischen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Als beeidigte Übersetzerin kann ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung für alle rechtlichen Zwecke bestätigen. Auf Wusch erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung digital als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Senden Sie mir Ihren Text einfach per E-Mail. Sie erhalten umgehend ein Festpreisangebot.

  • Fachtextübersetzungen aus dem Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts übersetze ich vornehmlich Erledigungsunterlagen für Staatsanwaltschaften, aber z. B. auch Strafbefehle, Strafanzeigen oder polizeiliche Führungszeugnisse. Sie benötigen die Übersetzung für offizielle Zwecke? Gern bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung – auch als digital beglaubigte Übersetzung.

  • Fachtextübersetzungen aus dem Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht sind es insbesondere Gründungsurkunden, notarielle Vollmachten und Handelsregisterauszüge, die der Übersetzung bedürfen. Auf Wunsch sende ich die Übersetzung direkt an Ihren Notar oder Anwalt, sowohl per Post als auch elektronisch signiert per E-Mail. 

  • Fachtextübersetzungen aus dem Familienrecht

Im Familienrecht unterstütze ich Sie mit der Übersetzung von Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen sowie allen Personenstandsurkunden aus dem Spanischen und Katalanischen. Eheverträge, gerichtliche Beschlüsse und familienrechtliche Gutachten gehören ebenso zu meinem Fachgebiet. Für offizielle Zwecke erhalten Sie Ihre Übersetzung bestätigt - zu diesem Zweck wurde ich gerichtlich als Übersetzer beeidigt.

Sie haben eine Immobilie auf den Balearen oder sind am Erwerb oder Verkauf Ihres Hauses an der Costa del Sol interessiert? Egal ob Wertgutachten, Hauskaufvertrag oder Grundbuchauszug: Gern übernehme ich die Übersetzung Ihrer immobilienrechtlichen Unterlagen. Ich verfüge über entsprechendes Fachwissen im Immobiliensektor und da ich darüber hinaus als Übersetzerin für Spanisch-Deutsch und für Katalanisch-Deutsch beeidigt bin, kann ich Sie mit exakten Fachübersetzungen unterstützen – auch in Form der bestätigten Übersetzung: papierlos mit qualifizierter elektronischer Signatur oder klassisch gedruckt, gestempelt und unterschrieben.

Das juristische Fachwissen habe ich mir durch die Belegung der Schlüsselqualifikation Recht im Studium, durch ein Praktikum sowie vertiefend durch meine Bachelor-Arbeit zur Übersetzung eines spanischen Scheidungsurteils und meiner rechtsvergleichenden Master-Arbeit zu den Vermögenstatbeständen Diebstahl und Raub in Spanien, Argentinien und Deutschland erarbeitet.

Aus meiner Masterarbeit kann ich ein kurzes, prägnantes Beispiel anführen, das darlegt, warum das einfache Austauschen von Wörtern wenig mit übersetzen zu tun hat:

Die „Sache“, ein Begriff, der in der Definition vieler Vermögensdelikte vorkommt, wird in unterschiedlichen Rechtskreisen – selbst wenn sie wie Spanien und Argentinien dieselbe Sprache nutzen – unterschiedlich definiert. Besonders hervor sticht, dass die Sache in Argentinien nicht körperlich sein muss. Auch Strom, Gas oder Telefonsignal können hier Gegenstand eines Diebstahls sein.

Es kommt bei der Übersetzung von juristischen Fachtexten also darauf an, die jeweiligen Definitionen zu kennen und ggf. Äquivalente zu finden oder Unterschiede kenntlich zu machen.

Das Recht ist zudem an den gesellschaftlichen Wandel gebunden und unterliegt immer wieder Reformen. Zusätzlich schafft die Rechtsprechung mit ihren Entscheidungen immer neue Definitionen, sodass einmal gewonnene Erkenntnisse nicht ewig gültig sein müssen. Diesem andauernden Wandel werde ich durch stetige Fortbildung gerecht. Neben Fachliteratur nutze ich u.a. dafür das Seminarangebot des BDÜ e. V. und insbesondere der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e. V.

Ihr juristischer Fachtext ist bei mir also in den besten Händen.

Schicken Sie mir eine E-Mail mit ihrem zu übersetzenden Text und lassen Sie mich wissen, wofür Sie die Übersetzung benötigen (Stichwort beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch), ich melde mich unverzüglich mit einem Angebot bei Ihnen.