Informationen für die erfolgreiche Auswanderung

Zieht man in ein anderes Land, muss man oft feststellen, dass die alltäglichen Dinge in der neuen Heimat anders ablaufen. Wo muss man sich anmelden? Was muss man beachten? Wie findet man eine Wohnung? Und wie Arbeit?

Als ich 2007 nach Spanien zog, habe ich mir Fragen wie diese auch oft gestellt. Um anderen die Ankunft zu erleichtern, schreibe ich seit einiger Zeit Artikel für Auswanderer über die Dinge des Alltags und wie sie in anderen Ländern funktionieren.

Für eine erfolgreiche Auswanderung ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Für alle Länder gilt, dass Sie zumindest in Grundzügen die Sprache beherrschen und vor Ihrer Abreise sicherstellen sollten, dass Sie (und ggf. Ihre Familie) auch im Zielland ausreichend Krankenversichert sind sowie über die nötigen Papiere für die Einreise verfügen. 

Wenn Sie Lateinamerika zu Ihrer Wunschheimat auserkoren haben, sollten Sie sich außerdem vorab über die Sicherheitslage in Ihrem Traumland informieren. Eine gute Informationsquelle dafür bieten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Auf den folgenden Seiten möchte ich weitere Tipps übersichtlich anbieten, sodass jeder gleich die Information findet, die er in seiner aktuellen Situation benötigt. Ich hoffe, ich kann damit anderen helfen, Administratives und Alltägliches im Ausland zu durchschauen, Anregungen für die Vorbereitungen der Auswanderung zu finden und so erfolgreich in der neuen Heimat anzukommen.

Bürokratie ist kein rein deutsches Phänomen.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötgen, ob diese überbeglaubigt und/oder übersetzt werden müssen.

Die Apostille und Legalisation von Urkunden

Für die Verwendung von Urkunden im Ausland (also z. B. Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ihres Ehefähigkeitszeugnisses) benötigen Sie meist eine Überbeglaubigung, damit die zuständigen Stelle im Ausland die Urkunde anerkennt.

Bei der Überbeglaubigung werden die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde bestätigt. Je nachdem in welchem Land Sie Ihre Urkunden verwenden möchten, erfolgt die Überbeglaubigung durch die Legalisation oder die Apostille.

Bei der Legalisation erfolgt die Beglaubigung in mehreren Schritten durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem Sie die Urkunde nutzen möchten. Die Apostille vereinfacht dieses Verfahren zwischen den Vertragsstaaten, in dem eine bestimmte Behörde des ausstellenden Staates die Beglaubigung durch die Apostille vornimmt.

Wer für die Erteilung der Überbeglaubigung zuständig ist, kann Ihnen die Behörde mitteilen, bei der Sie die Urkunde erhalten haben.

Ausstellende Behörde
Zuständig für die Überbeglaubigung
Führungszeugnis
Bundesverwaltungsamt
Geburtsurkunde
Landesdirektionen bzw. Regierungspräsidien
Gerichtsurteile und Beschlüsse
Das übergeordnete Landgericht
Notarielle Urkunden
Landgericht des Bezirks

Urkunden, die innerhalb der EU von der Apostille befreit sind

Eine Vielzahl öffentlicher Urkunden sind innerhalb der Europäischen Union nach Verordnung (EU) 2016/1191 von der Überbeglaubigung mit der Apostille befreit. Das betrifft insbesondere Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbebescheinigungen.

Apostillenservice

Für deutsche Urkunden und von mir gefertigte Übersetzungen kümmere ich mich gern für Sie um die Apostille und/oder Legalisation. Lesen Sie hier mehr zum Thema Apostillen-Service.