Apostillen-Service
Für in Deutschland ausgestellte öffentliche Urkunden hole ich gern für Sie die Apostille bzw. Legalisation ein.
Diesen Apostillen-Service biete ich über meinen Shop für beglaubigte Übersetzungen und ausschließlich für die Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland an.
Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, benötigen eine Überbeglaubigung. Die jeweils zuständige Behörde bestätigt dabei die Echtheit der Unterschrift und des Stempels auf der Urkunde sowie die Eigenschaft der Urkundsperson.
Diese Bestätigung erfolgt durch die Apostille oder Legalisation.
In beiden Verfahren wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt.
Welches Verfahren angewendet wird, hängt vom Zielland ab, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Ist das Zielland Mitglied des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation, wird die Urkunde mit einer Apostille versehen. Andernfalls wird die Urkunde in einem zweistufigen Verfahren legalisiert.
Für das Einholen der Apostille bzw. der Legalisation ist das Originaldokument nötig.
Gern kümmere ich mich um alle Formalitäten, damit Ihre deutschen Urkunden auch im Ausland rechtssicher anerkannt werden.
Für folgende Dokumente hole ich regelmäßig Apostille oder Legalisation ein:
- Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde
- Gerichtsentscheidungen: Scheidungsurteil, Sorgerechtsentscheidung
- Notarielle Dokumente: Testament, Handelsregisterauszug, Ehevertrag
- Andere: Schulzeugnis, Berufsabschlusszeugnis, Führungszeugnis
Ablauf beim Apostillenservice
- Sie schicken mir Ihre Urkunde als PDF-Datei über das Kontaktformular
- Teilen Sie mir bitte mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden möchten
- Benötigen Sie eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung?
- Ich sende Ihnen ein unverbindliches Angebot zu
- Sie sind einverstanden und schicken Sie mir Ihre Urkunde im Original per Post
- Ich kümmere mich um das Einholen der Apostille oder Legalisation und ggf. die Übersetzung ins Spanische
- Die fertigen Dokumente erhalten Sie bequem per Post zurück
Um unnötige Versandkosten zu vermeiden, schicken Sie mir die Originaldokumente bitte erst nach der Angebotsannahme per Post zu!
Bitte beachten Sie, dass die Legalisation/Apostillierung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere auf Versandzeiten und die Dauer der Überbeglaubigung habe ich dabei keinen Einfluss. Erkundigen Sie sich also rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötigen, ob diese überbeglaubigt und/oder übersetzt werden müssen.
Preise für den Apostillen-Service
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, mit welchen Kosten Sie in etwa für das Einholen der Apostille oder Legalisation rechnen müssen. Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur dann gelten, wenn ich nicht nur die Apostille beschaffe, sondern Sie mich auch mit der Übersetzung Ihrer Unterlagen beauftragen.
Für ein genaues Angebot schicken Sie mir bitte Ihre Urkunde per E-Mail und teilen mir mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden möchten und ob Sie auch eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde ins Spanische benötigen. Einen Überblick über die Kosten der offiziellen Übersetzung erhalten Sie hier.
- Haager Apostille
- ab 65,00 € / Dokument
- Vorbeglaubigung für Legalisation
- ab 65,00 € / Dokument
- Legalisation nach Vorbeglaubigung
- 170,00 € / Dokument
- Legalisation inkl. Vorbeglaubigung
- 220,00 € / Dokument
- Überbeglaubigung der Übersetzung
- 45,00 € / Dokument
Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation
Für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunde benötigen Sie in den folgenden spanisch- und katalanisch-sprachigen Ländern nur eine Apostille und müssen nicht das Legalisierungsverfahren durchlaufen:
- Andorra
- Argentinien
- Chile
- El Salvador
- Guatemala
- Kolumbien
- Mexiko
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Spanien
- Venezuela
Staaten, für die eine Legalisation erforderlich ist
Für die Verwendung Ihrer deutschen Urkunden in den folgenden Staaten müssen Sie diese im Verfahren der Legalisation überbeglaubigen lassen. Wie bei der Apostille wird dabei Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Jedoch erfolgt die Legalisation in zwei Schritten: Zuerst wird die Urkunde von der zuständigen deutschen Behörde überbeglaubigt und in einem zweiten Schritt wird die Urkunde von der Auslandsvertretung des Ziellandes legalisiert. Das heißt, dass die Urkunde erst der verantwortlichen deutschen Stelle vorgelegt werden muss und im Anschluss dem entsprechenden Konsulat bzw. der Botschaft des Ziellandes.
Im spanischsprachigen Ausland ist das Legalisations-Verfahren für die Verwendung deutscher Urkunden in folgenden Staaten nötig:
- Dominikanische Republik
- Kuba
Sonderregelung innerhalb der Europäischen Union
Innerhalb der EU sind viele öffentliche Urkunden übrigens von der Überbeglaubigung befreit. Das heißt, dass diese Urkunden, wenn sie von einem EU-Staat ausgestellt worden sind, ohne Apostille akzeptiert werden müssen. Das betrifft zum Beispiel Geburtsurkunden, Eheurkunden und Bescheinigungen über die Vorstrafenfreiheit. Eine genaue Auflistung finden Sie in der entsprechenden Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union.
Ich hole für Sie die Apostille/Legalisation ein
Sie möchten, dass ich Sie bei den bürokratischen Schritten unterstütze?
Schicken Sie mir bitte zuerst einen Scan der Urkunde oder des Urteils per E-Mail und teilen Sie mir mit, in welchem Land Sie die Unterlagen verwenden möchten. Ich erstelle Ihnen umgehend ein Festpreisangebot inklusive der gewünschten Zusatzleistungen, wie beispielsweise der beglaubigten Spanisch-Übersetzung. Urkundenübersetzungen können Sie bequem über meinen Shop für beglaubigte Übersetzungen bestellen.
Anschließend senden Sie mir die Originale per Post.
Die fertig überbeglaubigten Unterlagen sende ich Ihnen per Einschreiben, sobald ich diese von den zuständigen Stellen erhalte.