Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch

Ich fertige beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch für offizielle Dokumente an, z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Führerscheine, Verträge und Urteile.
Ein guter Scan per E-Mail reicht in der Regel aus.
Sie erhalten vorab einen Festpreis und die Bearbeitungszeit.
Die Zustellung erfolgt per Post oder als digital beglaubigte Übersetzung.
Für Spanien ist besonders relevant: Ich bin auch in Spanien als Traductora Jurada gelistet.

Beglaubigte Spanisch-Übersetzung - Vom Profi

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch oder Deutsch–Spanisch für eine Behörde, ein Standesamt, ein Gericht, eine Universität oder eine andere offizielle Stelle? Ich fertige beglaubigte Übersetzungen für die amtliche Verwendung in Deutschland und Spanien an und unterstütze Sie bei Bedarf auch bei den nötigen Überbeglaubigungen für Lateinamerika. So erhalten Sie Ihre Unterlagen rechtssicher übersetzt und für den jeweiligen Verwendungszweck passend vorbereitet.

Fordern Sie unverbindlich Ihr Angebot für die beglaubigte Spanisch-Übersetzung an!

Beglaubigte Übersetzungen werden benötigt, wenn eine einfache Übersetzung nicht ausreicht. In diesem Fall bestätigt ein öffentlich bestellter bzw. ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. Auf diese Weise wird aus Ihrer Übersetzung eine offiziell verwendbare Fassung für amtliche Verfahren.

Ich bin in Deutschland für Spanisch und Katalanisch allgemein beeidigt und öffentlich bestellt. Für Spanien kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Ich bin dort als Traductora Jurada gelistet und kann Übersetzungen daher auch direkt für Spanien beglaubigen.

Für welche Dokumente brauche ich eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist vor allem bei offiziellen Dokumenten erforderlich. Dazu gehören insbesondere Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, notarielle Urkunden, Urteile, Verträge und Führerscheine. Typische Beispiele sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Hochschulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse, Eheverträge, Gründungsurkunden oder Scheidungsurteile.

Ich fertige beglaubigte Übersetzungen sowohl aus dem Spanischen ins Deutsche als auch aus dem Deutschen ins Spanische an. Ich biete offizielle Übersetzungen also nicht nur zur Vorlage in Deutschland an, sondern auch für Verfahren in Spanien sowie alle spanischsprachige Länder.

Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Dokument eine beglaubigte Übersetzung nötig ist, genügt in der Regel ein Scan per E-Mail. Anhand des Dokuments und des Verwendungszwecks lässt sich schnell einschätzen, welche Form der Übersetzung benötigt wird und ob zusätzlich Apostille, Legalisation oder Überbeglaubigung erforderlich sind.

Das Bild zeigt eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch, eine Nietenzange, Nieten sowie einen Kugelschreiber. Das Bild zeigt eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch, eine Nietenzange, Nieten sowie einen Kugelschreiber.

Ablauf, Kosten und Bearbeitungszeit der Spanisch-Übersetzung

Auch wenn Sie Ihr Dokument nicht in meinem Shop für Urkundenübersetzungen finden, ist die Beauftragung Ihrer beglaubigten Spanisch-Übersetzung unkompliziert: Sie senden mir Ihr Dokument per E-Mail und teilen mit, wofür und bis wann Sie die Übersetzung benötigen. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Festpreis und Bearbeitungszeit.

  1. Dokument per E-Mail schicken. Geben Sie bitte an, wann und wofür Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen.
  2. Angebot erhalten. Innerhalb von kurzer Zeit erhalten Sie ein Festpreisangebot.
  3. Auftrag bestätigen. Sie senden mir die Auftragsbestätigung und teilen mir die Liefer- und Rechnungsanschrift mit.
  4. Bezahlen. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail. Gern können Sie mir die Überweisungsbestätigung zusenden.
  5. Lieferung. Innerhalb der Lieferfrist erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post oder als elektronisch signiertes PDF.

Pauschalpreise für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen

Auch wenn die Justizvergütungsgesetz für bestätigte Übersetzung die Abrechnung nach Zeilen im Zieltext vorsieht, biete ich beglaubigte Übersetzungen immer zum Festpreis an.

So wissen Sie vor Beauftragung genau, was die beglaubigte Übersetzung ihrer offiziellen Unterlagen kostet. Senden Sie mir Ihre Dokumente einfach per E-Mail, ich melde mich umgehend mit einem Angebot.

Das Bild zeigt das Deckblatt einer digital beglaubigten Spanisch-Übersetzung Das Bild zeigt das Deckblatt einer digital beglaubigten Spanisch-Übersetzung

Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung in Deutschland und Spanien

Für die Verwendung in Deutschland muss eine beglaubigte Übersetzung von einem nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt werden. Genau dafür ist die öffentliche Bestellung bzw. Beeidigung entscheidend: Sie bestätigt, dass die Übersetzung für amtliche Zwecke anerkannt werden kann.

Auch für Spanien biete ich einen wichtigen Vorteil: Ich bin nicht nur in Deutschland beeidigt, sondern zusätzlich in Spanien als Traductora Jurada gelistet. Dadurch kann ich offizielle Übersetzungen direkt für Spanien anfertigen und Ihnen somit die Überbeglaubigung der Übersetzung ersparen. Das spart Zeit, Aufwand und Kosten.

Wichtig ist außerdem: Die beglaubigte Übersetzung ersetzt nicht das Originaldokument. In den meisten Fällen müssen Sie zusätzlich das Original oder eine beglaubigte Kopie des Ausgangsdokuments bei der jeweiligen Stelle einreichen. Die Übersetzung dient als offiziell bestätigte sprachliche Fassung, nicht als Ersatz der Urkunde selbst.

Apostille und Legalisation

Für die Verwendung von Urkunden im Ausland kann neben der beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder Legalisation des Originals und/oder der Übersetzung nötig sein. Entscheidend ist das Zielland. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, welche Anforderung Ihre Unterlagen erfüllen müssen. Bei der Beschaffung der Überbeglaubigungen für deutsche Urkunden und meine Übersetzungen unterstütze ich Sie gern.

Beispiel: Auswanderung nach Spanien

Monika möchte nach Spanien auswandern und muss dafür Ihre deutsche Geburtsurkunde ins Spanische übersetzen lassen. Da Geburtsurkunden unter die Verordnung (EU) 2016/1191 fallen, muss die Geburtsurkunde nicht überbeglaubigt werden und Monika kann sie mir einfach gescannt als PDF schicken.

Ich übersetze die Urkunde und da ich auch in Spanien als Übersetzerin für die deutsche Sprache beeidigt bin, stemple ich die beglaubigte Übersetzung mit meinem spanischen Stempel. So spart Monika sich die Überbeglaubigung der Übersetzung und somit Zeit und Geld.

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ins Spanische schicke ich ihr bequem per Post innerhalb von wenigen Tagen zu.

Beispiel: Projekt in Argentinien

Ralf benötigt für ein Projekt in Argentinien ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten mit einer Apostille versehen.

Ralf hat verpasst, das Führungszeugnis direkt mit Apostille zu bestellen. Um Zeit zu sparen, hat mir Ralf das Führungszeugnis geschickt und nimmt meinen Apostillen-Service in Anspruch. Ich fertige die bestätigte Übersetzung ins Spanische an und verschicke, sobald das Führungszeugnis mit Apostille bei mir eintrifft, alles zusammen an das Landgericht Halle, das meine Unterschrift und meine Eigenschaft als beeidigte Spanisch-Übersetzerin bestätigt.

Sein originales Führungszeugnis mit Apostille sowie die beglaubigte Spanisch-Übersetzung schickt ihm das Landgericht direkt zu und seine Unterlagen kann er nun mit nach Argentinien nehmen.

Beispiel: Heirat in Kuba

Sabine möchte in Kuba ihren Lebensgefährten heiraten. Da sie bereits verheiratet war, muss sie ihren deutschen Scheidungsbeschluss zunächst überbeglaubigen und anschließend übersetzen lassen. Dafür nutzt sie meinen Apostillenservice und während ich auf die Vorbeglaubigung warte, fertige ich die beglaubigte Übersetzung ins Spanische an.

Die bestätigte Übersetzung wird vom Landgericht Halle ebenfalls überbeglaubigt, dann geht alles an das kubanische Konsulat und wird abschließend legalisiert. Sabine erhält Ihre Unterlagen fertig beglaubigt und übersetzt und muss sich um nichts weiter kümmern.

Schreiben Sie mir!

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail und lassen Sie mich wissen, ob ich mich neben der Übersetzung auch um die Überbeglaubigungen kümmern soll. Gern unterstütze ich Sie und besorge alle notwendigen Beglaubigungen und Apostillen. Für ein unverbindliches Angebot teilen Sie mir dafür bitte auch mit, in welchem Land Sie die Urkunde und deren beglaubigte Übersetzung nutzen möchten.