Die NIE-Nummer – die spanische Steuernummer für Ausländer

Wenn Sie in Spanien beruflich oder geschäftlich aktiv werden möchten oder ihren Wohnsitz auch nur zeitweise nach Spanien verlagern, benötigen Sie eine N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero).

Die Steuernummer für Ausländer wird vom spanischen Staat auf Antrag als Identifikationsnummer vergeben.

Sie brauchen eine N.I.E.-Nummer, wenn Sie länger als 3 Monate in Spanien bleiben möchten, zum Beispiel um in Spanien zu studieren oder zu arbeiten.

Aber auch, wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen oder Unternehmensanteile übernehmen möchten. 

Beantragt wird die N.I.E. bei der Generaldirektion der Polizei von Spanien oder, wenn Sie sich nicht in Spanien befinden, bei der spanischen Botschaft oder einem spanischen Konsulat.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Original und Kopie) und müssen die Gebühren bezahlen.

In Spanien ist es üblich, die Gebühren bei der Bank einzuzahlen. Es gibt ein entsprechendes Gebührenformular, das ebenfalls ausgefüllt abgegeben werden muss. Eine Eintragungshilfe finden Sie hier.

Bei den Botschaften und Konsulaten können Sie die Gebühren auch per EC-Lastschrift einzahlen.

Das Antragsformular Modelo EX15 können Sie downloaden und vorher ausfüllen. Das Generalkonsulat von Spanien in Hamburg stellt Ihnen das Formular mit deutschen Übersetzungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich aber nur um eine Lesehilfe! Ausfüllen müssen Sie das "normale" Formular, und zwar auf Spanisch.

Bei all Ihren Vorhaben in Spanien unterstütze ich Sie mit hochwertigen Fach- und Urkundenübersetzungen ins Spanische sowie mit der Beschaffung der Apostille für Ihre deutschen Dokumente.

Eine Apostille für die Übersetzungen benötigen Sie nicht zusätzlich, da ich auch in Spanien als offizielle Übersetzerin anerkannt bin.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail und ich teile Ihnen umgehend Preis und Lieferfrist mit.

NIE-Beantragung

Auch wenn es sich bei der Beantragung der spanischen Steuernummer um ein persönliches Verfahren handelt, das Sie grundsätzlich selbst vor den spanischen Behörden verfolgen können, kommt es es immer wieder vor, dass ich um Unterstützung gebeten werde, wenn es um die Beantragung der NIE geht.

In Zusammenarbeit mit einer spanischen Rechtsanwältin unterstütze ich Sie gerne bei diesem Behördengang.

Ablauf

Zunächst erhalten Sie von uns den Entwurf einer Vollmacht, den Sie notariell beglaubigen lassen müssen.

Die apostillierte Vollmachtsurkunde senden Sie mir im Original zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie mit einer Beareitungszeit von circa 4 Wochen rechnen.

Die Vollmacht wird von uns zur Vorlage in Spanien übersetzt und Ihre spanische Steuernummer anschließend direkt bei den spanischen Behörden beantragt. In diesem Zuge übernehmen wir auch die steuerliche Anmeldung. 

Die NIE-Nummer sende ich Ihnen anschließen per Post zu.

Kosten für die Unterstützung bei der Beantragung der NIE-Nummer

Neben den Kosten, die für die notarielle Beurkundung und Apostillierung entstehen, müssen Sie circa mit 650,00 € inkl. MwSt., Gebühren und Versandkosten rechnen.

Senden Sie mir Ihre Anfrage, ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung der NIE!