Digital beglaubigte Übersetzung
Vieles geht heute digital: Die Bewerbung wird per E-Mail verschickt, die Einschreibung an der Universität erfolgt über das Onlineformular und die Geburtsurkunde muss morgen früh unbedingt bei der deutschen Botschaft in Mexiko sein. Und dazu benötigen Sie noch eine offizielle Übersetzung aus dem Spanischen oder Katalanischen ins Deutsche?
Kein Problem! Dank qualifizierter elektronischer Signatur!
Die beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch und Katalanisch-Deutsch Ihrer Dokumente kann ich auch digital mit qualifizierter elektronische Signatur anfertigen. Schicken Sie mir dafür einfach Ihre spanischen oder katalanischen Unterlagen per E-Mail.
Aber Moment mal! Qualifizierte elektronische Signatur, was ist das überhaupt? Und reicht es nicht, die beglaubigte Übersetzung einzuscannen?
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was der Unterschied zwischen einem Scan und einer elektronisch signierten PDF ist
- Was eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist
- Was eine qualifizierte elektronische Signatur ist
- Was die digital beglaubigte Übersetzung kostet
- Wie Sie Ihre offizielle Übersetzung als PDF bestellen
- Ob man die digital beglaubigte Übersetzung ausdrucken kann
- Wie die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) geprüft werden kann
Kann ich die beglaubigte Übersetzung nicht einfach einscannen?
Scannt man eine Urkunde oder auch eine beglaubigte Übersetzung ein, so erhält man eine einfache Abschrift. Oft wird das als digitale Version der Übersetzung verkauft, rein rechtlich hat der Scan jedoch keinerlei Beweiskraft. Je nach Verwendungszweck wird an manchen Stellen eine einfache Kopie dennoch akzeptiert, darüber sollten Sie sich vorab erkundigen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Sie auch die bestätigte Übersetzung im Original einreichen müssen, wenn Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften Ihrer Unterlagen gefordert werden. Die digital beglaubigte Übersetzung ist ein Original, da die qualifizierte elektronische Signatur die handschriftliche Unterschrift ersetzt.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur
Möchte man auch digital rechtssicher Dokumente unterzeichnen, benötigt man eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift des Unterzeichners und ist auf europäischer Ebene in der Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) geregelt. Das eIDAS-Durchführungsgesetz hat 2017 auf Bundeseben das Signaturgesetz abgelöst. Die Anforderungen, die das dahinterliegende Zertifikat erfüllen muss, wurden in dieser Verordnung festgeschrieben: Zum einen ist die Signatur eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet und ermöglicht somit seine Identifizierung und zum anderen wird das unterzeichnete Dokument so mit der Signatur verbunden, dass eine nachträgliche Änderung des Dokumenteninhalts unmöglich ist.
Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt noch weitere Voraussetzungen:
Die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) erfüllt im Hinblick auf die eindeutige Identifizierbarkeit des Unterzeichners und die feste Verbindung mit dem signierten Dokument dieselben Voraussetzungen wie die fortgeschrittene elektronische Signatur. Darüber hinaus beruht sie auf einem qualifizierten Zertifikat (meist auf einer Signaturkarte hinterlegt) und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (Kartenlesegerät) angefertigt. Des Weiteren kann mit dem Personenzertifikat der qeS ein Attributszertifikat verknüpft werden, z. B. um eine berufliche oder fachliche Qualifikation zu kennzeichnen. Meine qualifizierte elektronische Signatur weist nicht nur meine Identität, sondern auch meine Eigenschaft als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Katalanisch nach.
Kann ich die digital beglaubigte Übersetzung ausdrucken?
Die digital beglaubigte Übersetzung ist nur in elektronischer Form und mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) gültig. Sie kann zwar gedruckt werden, hat dann aber keine Rechtskraft. Bei Änderungen der Datei verliert die Signatur ihre Gültigkeit und die bestätigte Übersetzung somit ihre Beweiskraft.
Sie benötigen Ihre bestätigte Übersetzung auch klassisch gestempelt und unterschrieben auf Papier? Kein Problem! Ich sende sie Ihnen selbstverständlich gern zusätzlich per Post. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, ich melde mich umgehend mit einem Angebot.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Die digital beglaubigte Übersetzung hat volle Rechtskraft
- Die Versandzeit entfällt, was besonders ins Gewicht fällt, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen
- Sie können die Übersetzung digital nutzen, so oft Sie möchten.
Was kostet die digital beglaubigte Übersetzung
Durch die digitale Bestätigung der Übersetzung entstehen Ihnen keine Extrakosten. Sie können bei der Beauftragung wählen, ob Sie die Übersetzung klassisch gestempelt per Post oder digital per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhalten möchten. Einen Überblick über die Kosten einer Urkundenübersetzung können Sie sich auf der Preisliste verschaffen. Sie benötigen Ihre Übersetzung sowohl auf Papier als auch auf dem PC? In diesem Fall berechne ich pro Dokument eine Pauschale von 10,00 €.
Bestellen Sie Ihre bestätigte Übersetzung aus dem Spanischen oder Katalanischen einfach direkt online!
Ich benötige von Ihnen per E-Mail:
- einen gut lesbaren Scan Ihrer Urkunde bzw. die PDF
- Angabe der Rechnungsanschrift
- Eine Angabe wofür und wann Sie die Übersetzung benötigen.
Sie erhalten von mir umgehend ein Angebot mit Angabe des genauen Liefertermins und des Preises.
Ihre bestätigte Übersetzung erhalten Sie nach Auftragsbestätigung spätestens zum genannten Liefertermin per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post und bezahlen bequem innerhalb von 14 Tagen per Überweisung.
So bestellen Sie Ihre digital beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen und Katalanischen
Ich bin für die spanische, katalanische und deutsche Sprache als Übersetzerin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt und biete beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen und Katalanischen auch als PDF an, mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS).
Senden Sie mir Ihre zu übersetzenden Unterlagen einfach per E-Mail, ich werde Ihnen unverzüglich den Preis und die Lieferfrist mitteilen. Für die Beauftragung benötige ich von Ihnen dann nur noch Ihre Adresse für die Rechnung. Ihre bestätigte Übersetzung mit qeS erhalten Sie spätestens zum vereinbarten Liefertermin per E-Mail.
Wenn Sie Ihre bestätigte Übersetzung auch klassisch gestempelt und unterschrieben auf Papier benötigen, sende ich sie Ihnen selbstverständlich gern zusätzlich per Post. Schicken Sie mir Ihren Text per E-Mail, ich melde mich umgehend mit einem Angebot.
Wie kann ich die qeS prüfen?
Für die Überprüfung der verwendeten qeS benötigen Sie den digiSeal®reader, den Sie kostenlos herunterladen können.